Die wichtigsten Punkte zusammengefasst
Das Marktstammdatenregister ist ein von der Bundesnetzagentur geführtes Register und gibt einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes. Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung gebündelt in einer Datenbank bereit.
Wer muss sich registrieren?
Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.
Gilt das auch für Bestandsanlagen?
Im Marktstammdatenregister müssen sämtliche Bestandsanlagen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind.
Welche Informationen müssen angegeben werden?
Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform etc.
Pflichten und Fristen
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!
Für Bestandsanlagen: zweijährige Frist ab Start des Webportals, also ab dem 31.1.2019.
Für Neuanlagen: 1 Monat nach Inbetriebnahme

Das Webportal ist nach Ansicht der Bonner Behörde nun bereit und wurde am 31. Januar freigeschaltet. Um es nicht gleich zu überlasten, haben die Betreiber bestehender Anlagen zwei Jahre Zeit, ihre Systeme zu registrieren. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, bei bereits gemeldeten Anlagen mit der Registrierung für das Marktstammdatenregister bis zum zweiten Halbjahr 2019 zu warten. Die Meldepflicht besteht auch für Stecker-Solar-Module. Eine Ausnahme besteht nur für Inselanlagen, die über keinen Netzanschluss verfügen.
Nach mehrfacher Verschiebung und doch noch deutlich vor der Fertigstellung des Berliner Flughafens war es jetzt soweit sein: Am 31. Januar 2019 ging das Webportal des Marktstammdatenregisters online. Es löst die bisherige Anmeldeprozedur für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher sowie alle anderen Erzeugungsanlagen ab. Alle Betreiber müssen ihre Systeme neu im Webportal registrieren. Das Register soll einen umfassenden Überblick über alle Erzeugungsanlagen in Deutschland geben.
Daher ist es auch notwendig, nicht nur neue, sondern auch bereits existierende Anlagen zu erfassen. Dies bedeutet, dass alle der rund 1,7 Millionen in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen erneut gemeldet werden müssen. Bereits am 1. Juli 2017 war die „Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten – Marktstammdatenregisterverordnung – MaStRV“ in Kraft getreten. Und ohne, dass das Marktstammdatenregister wirklich gestartet ist, ist die Verordnung unterdessen schon wieder novelliert worden. Die Neuregelung trat am 21. November 2018 in Kraft. „Insbesondere wurden die Fristenregelungen angepasst, was durch den verzögerten Start des Webportals notwendig wurde“, heißt es auf der Website der Bundesnetzagentur.
Für Betreiber, die ab dem 31. Januar eine Photovoltaik-Anlage neu in Betrieb genommen haben, gilt eine Frist von einem Monat, um sich im Webportal bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Ansonsten verringert sich der Vergütungsanspruch. Für alle Betreiber bestehender Photovoltaik-Anlagen gibt es hingegen eine zweijährige Übergangsfrist, um ihre Systeme im Webportal neu zu registrieren. Diese lange Dauer ist auch gewählt worden, um eine starke Überlastung in der Anfangszeit zu vermeiden. Immerhin gibt es in Deutschland rund zwei Millionen Anlagen, die Energie erzeugen, und damit früher oder später im Marktstammdatenregister auftauchen müssen.
(Quelle: www.sonnenseite.com | 31.01.2019)