Photovoltaikanlagen zählen schon seit vielen Jahren zu einem festen Bestandteil der regenerativen Energieversorgung in Deutschland. Solaranlagen, die 20 Jahre oder älter sind, verlieren ihren Anspruch auf die festgeschriebene EEG Vergütung. Besitzer von Solaranlagen, die vor 2001 in Betrieb genommen wurden, sollten nun aktiv werden und sich überlegen, was mit ihrem Sonnenstrom passieren soll. Der NetzbetreiberMehr lesen