Photovoltaikanlagen zählen schon seit vielen Jahren zu einem festen Bestandteil der regenerativen Energieversorgung in Deutschland. Solaranlagen, die 20 Jahre oder älter sind, verlieren ihren Anspruch auf die festgeschriebene EEG Vergütung. Besitzer von Solaranlagen, die vor 2001 in Betrieb genommen wurden, sollten nun aktiv werden und sich überlegen, was mit ihrem Sonnenstrom passieren soll. Der Netzbetreiber muss den eingespeisten PV-Strom nicht mehr abnehmen – eine Anschlussregelung ist noch nicht beschlossen und befindet sich noch in Verhandlungen im Bundestag. Die Zeit drängt, der Netzbetreiber betroffener Photovoltaikanlagen muss bis zum 30. November wissen, in welcher Form Strom ab 2021 weiter eingespeist werden soll.
Wie geht es mit 20 Jahre alten Photovoltaikanlagen weiter?
Das Wichtigste: Ruhe bewahren. Es gibt bereits erste Angebote von Energieversorgern, Sonnenstrom auch zukünftig abzunehmen. Betroffene sollten die Vertragsbedingungen hierfür in Ruhe prüfen und kommende gesetzliche Regelungen abwarten. Passieren kann nichts– schlimmstenfalls können Betreiber Ihre Anlage zu Silvester einfach selbst mit dem Schalter im Sicherungskasten vorübergehend ausschalten.
Damit der Wechsel aus der EEG-Vergütung heraus in die Post-EEG Ära reibungslos abläuft, haben wir von Schneider Solar Ihnen im Folgenden noch die 4 wichtigsten Tipps zusammengestellt:
1) Photovoltaikanlage technisch überprüfen lassen
Ist die Anlage für einen Weiterbetrieb technisch geeignet und leistungsfähig? Diese Frage sollte von einem Fachbetrieb geklärt sein, bevor eine Entscheidung über den Weiterbetrieb gefällt wird.
Fragen Sie eine technische Überprüfung Ihrer Photovoltaikanlage durch die Experten von Schneider Solar an!
2) Kündigung der Versicherung
Eine spezielle Photovoltaikversicherung wird nicht mehr benötigt, sodass diese Kosten eingespart werden können. Deshalb sollten bestehende Policen vom Betreiber zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Photovoltaikanlage kann künftig für einen geringen Aufpreis in die Gebäudeversicherung integriert werden.
3) Prüfung eines möglichen Eigenverbrauchs von Solarstrom
Wenn der auf dem Dach produzierte Sonnenstrom selber verbraucht wird, senkt dies die Stromrechnung und spart Geld. Durch die Nachrüstung mit einem Batteriespeicher kann der PV-Strom zudem in den Nachtstunden nutzbar gemacht werden. Doch eine Umrüstung von der Volleinspeisung auf Eigenverbrauch kann aufwendig sein und Zusatzkosten mit sich bringen. Ein hoher Stromverbrauch im Haushalt und eine Altanlage mit mindestens 3,5 kWp Leistung sind zwar gute Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Ergebnis. Auch hier ist ein Fachbetrieb der richtige Ansprechpartner, um alle möglichen Optionen technisch und wirtschaftlich zu bewerten.
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4) Verkauf von Solarstrom
Für die Einspeisung von PV-Strom aus Altanlagen ist bislang gesetzliche nur die „Direktvermarktung“ vorgesehen. Diese Möglichkeit ist besonders für kleine Anlagen nicht wirtschaftlich. Als weitere Option gibt es erste Angebote von Energieversorgern, den Strom gegen eine Vergütung von wenigen Cent pro Kilowattstunde (kWh) abzunehmen. In vielen Fällen muss hierbei aber auch ein Stromliefervertrag mit dem Anbieter abgeschlossen werden, was eine Bindung an das Unternehmen und die Stromtarife bedeutet.
Fazit & Handlungsempfehlung
Betreiber von Photovoltaikanlagen, die in nächster Zeit ein Alter von 20 Jahren erreichen und damit aus der gesetzlichen EEG-Vergütung herausfallen, sollten in jedem Fall die neuen gesetzlichen Regelungen abwarten. Dennoch gibt es wie in unseren Tipps beschrieben bereits schon jetzt viele Möglichkeiten sich bestens auf die Zeit nach Ablauf der Förderung vorzubereiten.